§1 Geltungsbereich
(1) Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01.05.2013 gültig und gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers (I AM HYDRO). Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit. Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verträge, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen, sind nach BGB als Dienst-/ Werkverträge einzustufen. Soweit Beratungsverträge oder -angebote von uns schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
(2) Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach unserer Auftragsbestätigung. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.
§2 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages ermöglichen. Dies beinhaltet beispielsweise Betretungsrechte von Grundstücken oder Vorschriften in Schutzgebieten o.ä. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen. Für Schäden, die darauf beruhen, dass unser Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort, vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
(2) Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
§3 Geistiges Eigentum, Copyright und Datensicherheit
(1) Für Aufträge verwenden wir allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen übernommenes Wissen und von uns selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen und Methoden. Übernehmen wir Fach- und Methodenwissen aus anderen Quellen, so wird dies im Sinne eines Zitats deklariert.
(2) Auf alle von uns erstellten Unterlagen beanspruchen wir das Copyright. Ausgenommen sind deklarierte Elemente (siehe Absatz 1).
(3) Die Verwendung von unseren Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecken, ist nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis gestattet.
(4) Die Rechte an im Kundenauftrag gewonnenen Daten liegen, soweit nicht anders deklariert, beim Kunden. Dabei gewonnenes Wissen und Methoden sind davon ausdrücklich ausgenommen, es sei denn dies ist ausdrücklich Gegenstand des Vertrags. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, bei Interesse I AM HYDRO Vorrang bei Verhandlungen zum Datennutzungsrecht zu gewähren.
(5) Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. Uns übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben. Im Zusammenhang mit den im Auftrag des Kunden gewonnenen Daten, übernimmt nach Abschluss des Auftrags, der Kunde alle Haftung für den Erhalt der Daten. Wir verpflichten uns für die Dauer des Auftrags zur Sicherung aller projektrelevanten Daten. Diese Verpflichtung erlischt mit Beendigung des Projektes. Eine Sicherung projektrelevanter Daten über den Zeitraum des Projektes hinaus findet nicht statt, soweit nicht schriftlich vom Auftraggeber vor Ablauf des Projektes gefordert.
(6) I AM HYDRO behält sich vor, alle projektbezogenen Daten, einschließlich der im Besitz des Auftraggebers befindlichen Daten, über die Dauer des Projektes hinweg zu speichern. Dies findet ausdrücklich freiwillig und ohne jede für den Auftraggeber entstehenden Rechte statt. Wir verpflichten uns die ggf. gespeicherten Daten ausdrücklich, soweit nichts anderes vereinbart, ausschließlich für weitere Projekte zu verwenden. Dies schließt auch Projekte zum Zweck der Auftragsgewinnung ausdrücklich ein, auch wenn diese nicht vom Kunden initiiert werden.
§4 Vergütung
Unsere Vergütung richtet sich nach Art der Aufwendungen. Wir verpflichten uns unserer Rechnung einen Leistungsnachweis beizufügen. Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt des Leistungsnachweises nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dessen Zugang, trifft ihn die Beweislast, dass unsere (Teil-)Leistungen nicht erbracht worden sind. Wir behalten uns vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen, ebenfalls unter Beifügung eines Nachweises der erbrachten Teilleistungen.
§5 Haftung, Gewährleistung
(1) Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer haftet bei Sach- und Personenschäden gegenüber dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach §823 BGB. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für Vermögensschäden und entgangenen Gewinn aufgrund von Planungs- / Durchführungsfehlern haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten.
(2) Wir verpflichten uns, unsere Leistungen so weit wie möglich zu versichern und versichert zu halten. Wir haften nicht für Vermögensschäden und/ oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind – soweit rechtlich möglich – für diesen Fall ausgeschlossen.
(3) Bei Verzögerungen oder Ausfall von Leistungen und/oder Teilleistungen, welche durch höhere Gewalt (insbesondere widrige Wetterbedingungen) verursacht wurden, hat der Auftragnehmer (I AM HYDRO) das Recht den Auftrag bis zur Erfüllung seiner Pflichten in angemessenem Maße zu verlängern. Ist dies nicht möglich, haftet I AM HYDRO dafür nicht. Der Auftraggeber wird in diesem Fall jedoch ein Sonderkündigungsrecht der betroffenen Leistung eingeräumt. Davon nicht betroffene Leistungen sind davon ausdrücklich ausgenommen. Davon abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bei Auftragsbeginn dokumentiert werden.
(4) Wird im Kundenauftrag eine Messung über einen Zeitraum durchgeführt, in welchem die permanente Anwesenheit von Personal nicht zumutbar ist, so verpflichten wir uns zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion der installierten Geräte in angemessenem Zeitraum und mit angemessenem Aufwand. Für Schäden nach Absatz 3, welche durch äußere Umstände (insbesondere Wetter, Tiere und Dritte) in diesem Zeitraum übernehmen wir keine Haftung.
(5) Wird uns vom Kunden ein Auftrag in jeglicher Form (Wartung, Messung, etc.) in Zusammenhang mit im Kundenbesitz befindlichen Messgeräten erteilt, so haften wir nicht für jegliche Schäden an solchen, welche durch äußere Umstände verursacht wurden. Dies umfasst ausdrücklich auch Schäden durch Dritte, Tiere und die Natur.
§6 Auslagen, Zahlung, Verrechnung
(1) Sollte der Auftragnehmer für projektbezogene Kosten für den Auftraggeber in Vorlage gehen, werden die Auslagen in einer separaten Rechnung erfasst. Diese Rechnung ist sofort und in voller Höhe fällig. Zur Aufschlüsselung der Auslagen werden der Rechnung Kopien aller Originalbelege beigefügt.
(2) Die Rechnungsfrist ist sofort nach Rechnungserhalt, ohne Abzug. Nach 14 Tagen, Zahlungserinnerung. Nach 21 Tagen, 1. Mahnung und Verzugszinsen von 8 %. Nach 30 Tagen, 2. Mahnung Ankündigung zum Mahnbescheid. Weitere Zinsen und Bearbeitungsgebühren behalten wir uns vor.
(3) Verpflegung, wenn nicht vom Auftraggeber gestellt, wird nach den Verpflegungsmehraufwendungen berechnet. 28 € für einen Tagessatz. Bei Gestellungen von Leistungen werden die Mahlzeiten wie folgt abgerechnet: Frühstück mit 20 % entspricht 5,60 €, Mittag mit 40 % entspricht 11,20 €, Abendbrot mit 40 % entspricht 11,20 €.
(4) Bei Anreise mit einem eigenen PKW werden 1,00 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Anreisen per DB (Eisenbahn) werden in der 2. Klasse ohne Bahncard abgerechnet. Anreisen per öffentlichem Verkehrsmitteln werden laut Ticket abgerechnet. Bei der Nutzung von Mietfahrzeugen wird ein Vollkaskoschutz mit einer maximalen Reduzierung des Selbstbeteilungsanteils angestrebt. Dieser darf aber 500 € nicht übersteigen.
(5) Bei projektgebundenen Feldeinsätzen bei welche die Dauer einen Arbeitstag überschreitet, ist ein Hotelzimmer vorzusehen. Die Kosten für das Hotel übernimmt der Auftraggeber (Hotelbar, Minibar und Medien gehören nicht dazu). Einzelzimmer wird vorausgesetzt. Reisetage größer 4 Std bis zu 8 Std werden mit 50 % der Tagespauschale berechnet Reisetage über 8 Std werden mit einer vollen Tagesgage berechnet
§7 Stornierungen
(1) Bei einer Stornierung 5 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 50% berechnet. Bei einer Stornierung 2 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 75% berechnet. Bei einer Stornierung 1 Tag vor Auftragsbeginn oder kürzer wird eine Ausfallpauschale von 100 % berechnet.
(2) Nach Auftragsbeginn kann der Auftrag nur unter ausdrücklicher Zustimmung von uns storniert werden. Dies bedarf der schriftlichen Form.
§8 Sonstige
(1) Der Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet (auf unserer Webseite www.iamhydro.com) gilt als der postalischen Zustellung gleichwertig, unabhängig davon, ob dieser Verweis postalisch, via E-Mail oder in sonstiger Weise elektronisch erfolgt ist. Ohne den ausdrücklichen Gegenbericht des Kunden gilt die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet als erfolgt. Sollte die Kenntnisnahme im Internet aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so ist der Kunde verpflichtet uns dies, zum Zwecke der Zustellung eines gedruckten Exemplars, mitzuteilen.
(2) Erfüllungsort ist Sankt Georgen im Schwarzwald.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Villingen-Schwenningen.
(4) Bei Inlandsaufträgen gilt die gültige Mehrwertsteuer.
(5) Bei Auftragssummen über 10.000€ verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Vorleistung von 40% der Auftragssumme.
§9 Schlussbestimmungen
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Vertragsbestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform, auch die Änderung oder Aufhebung des Textformerfordernisses. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der registrierte Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen.
Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise jetzt oder in der Zukunft nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Ergänzungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle einer rechtlich unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.